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Wenn Schinken drauf steht, muß auch Schinken drin sein!

SchinkenIm Supermarkt lächelt Sie ein großer, rosaroter Schinken an. Was Sie nicht wissen: Das muss gar kein Schinken sein. Vor Ihnen darf auch ein aus kleinen Muskelstücken mittels eines Enzyms zusammengeklebtes Stück Fleisch liegen. Sie wollen nicht glauben, dass “Klebeschinken” als Schinken verkauft werden darf? Doch das ist leider so. Und es ist ganz legal! Beispiele dreister Verbrauchertäuschung gibt es viele: Ein Schinkenbrot muss keinen Schinken enthalten. Ein Brot muss nicht gebacken sein. Ein Heringssalat kann bis zu 80 Prozent Rindfleisch enthalten.

Jetzt fragen Sie sich zu Recht: Wie kann es eigentlich sein, dass wir so plump angelogen werden? Die Erklärung: Über die so genannten “Verkehrsbezeichnungen” von Lebensmitteln entscheidet die “Lebensmittelbuchkommission”, die so etwas wie ein Geheimbund ist. Die vom Verbraucherministerium ernannten Mitglieder legen diese absurden Bezeichnungen für Lebensmittel fest, die uns dann tagtäglich im Supermarkt in die Irre führen. Doch: Öffentlich sind die Sitzungen der Kommission nicht. Auch bleiben die Protokolle geheim und die Mitglieder sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Das ist ein Skandal. “Verkehrsbezeichnungen” haben Gesetzescharakter. Wie sie zustande kommen, das muss öffentlich sein. Genauso wie in einem Parlament Debatten über Gesetze öffentlich sein müssen. Schließlich ist dies ein unveräußerliches Grundprinzip der Demokratie. foodwatch hat deshalb 2007 Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht und die Veröffentlichung der Protokolle gefordert. Doch die foodwatch-Klage wurde kürzlich vom Verwaltungsgericht Köln mit der Begründung abgelehnt, “dass ohne die gebotene Vertraulichkeit die offene Meinungsbildung und neutrale Entscheidungsfindung beeinträchtigt würden.”

Quelle: foodwatch newsletter
Bild: Heinz Ober – pixelio.de

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Datum
30.04.2010

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